Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluß und Vertragsinhalt
1.1. Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
1.2. Angebote des Verkäufers sind bis zum Vertragsschluß grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an seine Bestellung 8 Wochen ab Eingang beim Verkäufer gebunden. Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
1.3. Im Interesse einer technischen Weiterentwicklung bleibt das Recht vorbehalten, Konstruktions- und Ausführungsänderungen auch nach Auftragsannahme vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
2. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten. Preise gelten ab Werk zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer.
3. Zahlung / Zahlungsverzug
3.1. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tage netto zu leisten. Bei Auslandsgeschäften und erstmaligen Lieferungen ist der Verkäufer berechtigt Vorauszahlung zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern.
3.2. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Zahlungen gelten bei Anweisungen mit der Gutschrift auf dem Konto, bei Schecks und Wechseln mit der Einlösung als erfolgt.
3.3. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer eine höhere oder der Kunde eine niedrigere Belastung nachweist.
3.4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden auch alle weiteren Forderungen des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig. Des Weiteren kann für noch nicht erbrachte Lieferungen Vorauszahlung verlangt werden.
3.5. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
3.6. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungs-recht des Kunden besteht nur, soweit die sich gegenüberstehenden Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
4. Lieferung
4.1. Liefertermine oder Lieferfristen sind schriftlich anzugeben.
4.2. Der Kunde kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Neben Lieferung kann Ersatz des Verzugsschadens nur verlangt werden, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Kunde kann dem Verkäufer im Falle des Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu.
4.3. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die vorgenannten Termine und Fristen um die Dauer der dadurch bedingten Leistungsstörungen.
4.4. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen des Vertragsgegenstands sind Vertragsinhalt; sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung der Fehlerfreiheit des Vertragsgegenstandes gem. Ziffer 6.
4.5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
5. Gefahrenübergang / Versand
5.1. Ist der Kunde Kaufmann, der nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers. In den übrigen Fällen ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige den Vertragsgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und verpflichtet, innerhalb dieser Frist den Vertragsgegenstand abzunehmen.
5.2. Wird der Vertragsgegenstand auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als dem Sitz des Verkäufers ausgeliefert, so erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe an das Transportunternehmen und Verlassen des Lagers des Verkäufers. Der Abschluß von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Kunden überlassen.
5.3. Bleibt der Kunde mit der Abnahme länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so kann der Verkäufer schriftlich eine 14-tägige Nachfrist mit Ablehnungsandrohung erklären. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Vertragspreises nicht im Stande ist.
5.4. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 25 % des Vertragspreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Macht der Verkäufer von den Rechten gemäß Ziffer 5.3. und 5.4. keinen Gebrauch, kann er über den Vertragsgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle einen gleichartigen Vertragsgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
6. Gewährleistung
6.1. Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Vertragsgegenstands entsprechende Fehlerfreiheit. Beanstandungen wegen Mängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind, bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware, beim Verkäufer geltend zu machen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen, spätestens aber 3 Monate nach Erhalt der Lieferung.
6.2. Die Sachmängelansprüche sind schriftlich zu rügen. Dazu ist das Reklamationsprotokoll des Verkäufers heranzuziehen und vollständig auszufüllen. Sollte dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung nicht gewährt werden, so ist der Verkäufer von der Sachmängelhaftung befreit.
6.3. Ansprüche des Käufers wegen Sachmangels verjähren in zwei Jahren ab Übergabe der Sache, soweit im Einzelfall nicht abweichend geregelt.
6.4. Im Falle der Neulieferung ist der Käufer verpflichtet, die Kaufsache nach den Vorschriften über den Rücktritt herauszugeben. Es wird eine Nutzungsentschädigung verlangt. Hat sich die Sache jedoch erheblich verschlechtert, kann der Käufer die Kaufsache nicht herausgeben. Insoweit hat er nach § 346 Abs. 2 Nr. 3 BGB Wertersatz für die Verschlechterung zu leisten.
6.5 Im Falle der ungerechtfertigten Mängelrüge ist der Verkäufer berechtigt, die zusätzlich entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.
6.6. Der Verkäufer hat das Recht zur Nacherfüllung. Der Kunde hat die Ansprüche beim Verkäufer geltend zu machen. Der beanstandete Vertragsgegenstand ist möglichst in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung unverzüglich an den Verkäufer einzusenden. Nacherfüllungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Kann der Fehler nicht beseitigt werden oder ist eine Ersatzlieferung durch den Verkäufer nicht möglich, kann der Kunde stattdessen Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.7. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, daß der Kunde einen Fehler nicht rechtzeitig angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat, der Vertragsgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt wurden oder der Vertragsgegenstand zuvor in einem anderen Betrieb als dem des Verkäufers instandgesetzt oder gewartet worden ist oder in den Vertragsgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Vertragsgegenstand durch den Kunden oder Dritte in sonstiger vom Verkäufer nicht genehmigter Weise verändert worden ist. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
6.8. Gewährleistungenpflichten bestehen ebenso nicht bei Mängel, die auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung des Verbrauchers oder eines Dritten zurückzuführen sind. Hierunter fallen mithin Bordsteinschäden, Steinschlagschäden sowie Schäden, die auf Fremdverursachung zurückzuführen sind. Die durch Bordsteinschäden und dergleichen entstehende Deformierung kann zu einer Oberflächenverkrümmung führen. Dies bedeutet, dass der Klarlack an Spannung und Durchlässigkeit verlieren kann. Die Folge davon ist Lackablösung, Korrosion sowie Oxidation, welche nicht auf einen Qualitätsmangel zurückzuführen ist. Zur Behebung der Schäden, die offensichtlich auf unsachgemäßen Gebrauch und damit auf Käuferverschulden beruhen, ist der Verkäufer nicht verpflichtet.
6.9. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
6.10 Bei unsachgemäßer Pflege übernehmen wir keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Schadensersatzansprüche! Je nach Gebrauch sind die Felgen einmal pro Woche mit lauwarmen Wasser und mit PH-neutralen Reinigungsmitteln und einem Mikrofasertuch oder einem weichem Schwamm zu pflegen.
6.11. Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den beanstandeten Ware mit anfallender Frachtkosten an den Kunden zurücksenden.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Vertragsgegenstände bleiben bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Vertrags zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand nachträglich erwirbt.
7.2. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle anderen Forderungen des Verkäufers aus den laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.
7.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder -verarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
7.4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder andere, die Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassung des Vertragsgegenstands zulässig. Der Kunde verwahrt die Sache unentgeltlich für den Verkäufer.
7.5. Der Kunde tritt seine Forderung gegen den Drittschuldner aus der Weiterveräußerung bzw. -verarbeitung der Vorbehaltssache mit allen Nebenrechten bis zur Höhe des Rechnungsbetrags mit der Befugnis des Forderungseinzugs schon jetzt sicherheitshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung schon jetzt an. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderung des Verkäufers um mehr als 20 %, wird dieser insoweit die Sicherung auf Verlangen des Kunden freigeben. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen treuhänderisch und auf Rechnung des Verkäufers einzuziehen. Die eingezogenen Erlöse stehen dem Verkäufer zu und sind an diesen abzuliefern. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung dem Dritten bekannt zu geben und die zur Geltendmachung der Rechte des Verkäufers gegen den Dritten erforderlichen Auskünfte zu geben.
7.6. Der Kunde hat dem Verkäufer den Zugriff auf die Vorbehaltsware und jede Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte unverzüglich mitzuteilen und den Verkäufer in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten der Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums des Verkäufers trägt der Kunde.
7.7. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
8. Haftung
8.1. Ist der Kunde kein Kaufmann oder gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so ist die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen für Schäden, die auf einer mit gewöhnlicher Fahrlässigkeit begangenen Vertragsverletzung des Verkäufers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht, wenn es sich bei der vertraglichen Verpflichtung um eine wesentliche Vertragspflicht handelt.
8.2. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden begrenzt; als solcher gilt höchstens der Betrag des Entgelts der konkreten Lieferung oder Leistung.
8.3. Ist der Kunde Kaufmann oder gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so haftet der Verkäufer ausschließlich
– in voller Höhe bei eigenem groben Verschulden, bei grobem Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellter;
– dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und außerhalb dessen dem Grunde nach bei grobem Verschulden eines einfachen Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen ist die Haftung entsprechend 8.2. begrenzt.
8.4. Diese Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Schäden, insbesondere für solche aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten, Beratungspflichten und aus positiver Forderungsverletzung sowie für Schäden bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.5. Die Gewährleistungsrechte gemäß Ziffer 6 bleiben unberührt. Ansprüche wegen Lieferverzug sind in Ziffer 4 abschließend geregelt.
9. Widerrufsbelehrung
9.1. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt, zusammengebaut bzw. angepasst werden. Dies gilt insbesondere für Kompletträder (Felgen mit fertig montierten und gewuchteten Reifen) sowie für speziell angefertigte Felgen mit Wunschfarben oder Formen.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden wir Ihnen bei Abholung der Ware 15 % Wiedereinlagerungskosten zzgl. anfallender Frachtkosten berechnen. Benutzte Ware (z.B. mit Montagespuren) sowie defekte Ware, ist gänzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
BERLIN TYRES Europa GmbH
Holzhauser Str. 182
13509 Berlin
Germany
Tel: +49 (0) 30 – 62 93 80 20
Fax: +49 (0) 30 – 62 93 80 299
E-Mail: [email protected]
Internet: www.berlintires.com
9.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter “Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise” versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
10. Rücktritt
Bis zum Warenversand kann der Verkäufer vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde in nicht unerheblichem Maß vertragswidrig verhält oder sich dessen Vermögenslage wesentlich verschlechtert.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, falls der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der gesetzlich geregelte Gerichtsstand für die Einleitung eines Mahnverfahrens bleibt unberührt.
11.2. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung UN-Kaufrechts (Übereinkommen vom 11.04.1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Schlußbestimmungen
12.1. Der Verkäufer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
12.2. Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gültige Bestimmung, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Berlin den, 29.10.2019
BERLIN TYRES Europa GmbH
Holzhauser Str. 182
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